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Einzelberatung

Wann und wie komme ich zu einer ärztlichen Verordnung für eine Diätberatung?

Ihr Hausarzt hat Ihnen eine Ernährungsberatung/ Diätberatung empfohlen oder Sie selbst haben den Wunsch dazu geäußert.
Wenden Sie sich an uns und wir klären zusammen das weitere Vorgehen in einem kurzen Informationsgespräch.
Die Kostenbeteiligung und Anzahl der bezuschussten Beratungen variiert bei den gesetzlichen Kassen.
In der Regel wird Ihre Krankenkasse bis zu 80 % der anfallenden Beratungskosten übernehmen.
Dafür ist eine Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes erforderlich.

Download Notwendigkeitsbescheinigung:
             Download

Wir beraten Sie zum Beispiel bei:

  • Übergewicht / Adipositas

  • Basisberatung bei Diabetes/ Schwwangerschaft

  • Schwangerschaftsdiabetes

  • Erhöhte Cholesterinwerte/ Fettstoffwechselstörungen

  • Gicht

  • Osteoporose

  • Lactose-/ Fruktoseintoleranz

  • Verstopfung

  • Zöliakie / Sprue

  • Morbus Crohn / Colitis ulcerosa