Wann und wie komme ich zu einer ärztlichen Verordnung für eine Diätberatung?

Ihr Hausarzt hat Ihnen eine Ernährungsberatung / Diätberatung empfohlen oder Sie selbst haben den Wunsch dazu geäußert. Wenden Sie sich an uns und wir klären zusammen das weitere Vorgehen in einem kurzen Informationsgespräch.

Die Kostenbeteiligung und Anzahl der bezuschussten Beratungen variiert bei den gesetzlichen Kassen zwischen 50 und 100 %. Dafür ist eine Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes erforderlich.

Den Vordruck für diese Notwendigkeitsbescheinigung bekommen Sie HIER.

Wir beraten Sie zum Beispiel bei:

  • Übergewicht / Adipositas
  • Basisberatung bei Diabetes / Schwangerschaft
  • Erhöhte Cholesterinwerte / Fettstoffwechselstörungen / Bluthochdruck
  • Gicht
  • Osteoporose
  • Lactose- / Fruktoseintoleranz & Histaminabbaustörung
  • Verstopfung
  • Zöliakie / Sprue
  • Morbus Crohn / Colitis ulcerosa und Anderes
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